Berlin barrierefrei bis 2031 – Forderungen des Berliner Behindertenparlaments an die Koalition 2026 bis 2031

02.​11.​2026

Das Berliner Behindertenparlament setzt sich für die 600.000 Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt ein und fordert die Parteien auf, mit dem Koalitionsvertrag ein inklusives und barrierefreies Berlin zu gestalten – auch durch diese Maßnahmen:

 

Mobilität

Forderungen kurz & knapp

  • Runder Tisch von SenMVKU, SenASGIVA, SenWiEnBe mit Intereressenvertretungen von Menschen mit Behinderungen

  • Straßengesetz für E-Scooter anwenden und Abstellchaos beenden

  • Gemeinsame Buchungszentrale für Inklusionstaxis und Sonderfahrdienste

  • Zentrale Beschwerdestelle bei Beeinträchtigungen des Teilhaberechts auf Mobilität

  • Barrierefreie WCs an allen Berliner Umsteigebahnhöfen

Forderungen ausführlich

E-Scooter

  1. Das Chaos auf Gehwegen durch Leih-E-Roller/-Räder infolge behindernden und gefährdenden Abstellens muss ein Ende haben.

  2. Die als Schutzvorschrift für behinderte Menschen zu verstehende Norm des § 11 Absatz 2 Berliner Straßengesetz ist unverzüglich anzuwenden

Sonderfahrdienst und Inklusionstaxis

  1. Der künftige Senat wird aufgefordert, den schon länger thematisierten Runden Tisch unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Arbeit, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Vertreter:innen der Interessenvertretungen ins Leben zu rufen, welcher gemeinsam Strategien entwickelt, damit Menschen mit Behinderungen ihre garantierte barrierefreie, individuelle und spontane Mobilität gemäß Berliner Mobilitätsgesetzes und UN-Behindertenrechtskonvention erhalten bis dieser Runde Tisch zielführende Strategien entwickelt hat, wird das Taxikonto kurzfristig an die Kostenregelung des Sonderfahrdienstes angeglichen.

  2. Der künftige Senat wird aufgefordert, das Taxikonto auf 175 Euro zu erhöhen und die Eigenbeteiligung auf 10 Euro bzw. ermäßigt 5 Euro zu senken und die Nutzbarkeit der Inklusionstaxis und des Sonderfahrdienstes zu stärken.  

  3. Der künftige Senat wird aufgefordert, eine gemeinsame Buchungszentrale für den Sonderfahrdienst und Inklusionstaxis zu installieren.

  4. Der künftige Senat wird aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Taxigewerbe zu treffen, um die Anzahl der Inklusionstaxis auf den bedarfsgerechten Stand zu erhöhen.

  5. Der künftige Senat wird aufgefordert, mehr Inklusionstaxis zu fördern und die Förderung an eine Eintragung bei der gemeinsamen Buchungszentrale zu koppeln.

Beschwerdestelle

Für Menschen mit Behinderungen muss eine zentrale barrierefreie unabhängige Beschwerdestelle etabliert werden, bei der sie eine persönliche Beeinträchtigung ihres Rechts auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft im Bereich der Mobilität melden können. Die beim Senat angesiedelte Beschwerdestelle veranlasst die zeitnahe Beseitigung der Beeinträchtigung und gibt eine Rückmeldung innerhalb verbindlicher Fristen an die Beschwerdeführer:innen ähnlich der Funktionsweise des Ordnungsamts-Apps. 

Toiletten

Bis Ende 2031 sind in Berlin zumindest alle Umsteigebahnhöfe mit einem barrierefreien WC ausgestattet.  Um das für Ende 2031 gesetzte Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass die für Mobilität zuständige Senatsverwaltung umgehend einen konkreten Maßnahmenplan erstellt und diesen schrittweise umsetzt. 
Hierzu ist kurzfristig ein verbindlicher Maßnahmenplan mit konkreten Standorten, Zuständigkeiten, Zwischenzielen und gesicherter Finanzierung vorzulegen. Die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sind bei Planung und Betrieb zu berücksichtigen. Die Umsetzung erfolgt unter Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen.
 

Bauen und Wohnen

Forderungen kurz & knapp

  • 100 % der neuen landeseigenen Wohnungen mit Aufzug müssen barrierefrei erreichbar sein

  • Mindestens 2 % der Wohnungen bei Bauvorhaben müssen rollstuhlgereicht sein (bzw. mindestens 1 Wohnung bei unter 50 Wohnungen)

  • Zentrales Kataster plus Beratungsstelle zu rollstuhlgerechten Wohnungen

  • InBerlinWohnen.de mit Angabe aller Türbreiten

Forderungen ausführlich

  1. Gemäß aktuellem § 50 Absatz 1 Bauordnung für Berlin müssen bei Bauvorhaben, die nach dem 1. Januar 2025 angezeigt worden sind, drei viertel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein, sofern hier gemäß § 39 Absatz 4 Satz 1 ein Aufzug erforderlich ist. Wir fordern, dass hier zukünftig alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein müssen.

  2. Derzeit müssen bei Bauvorhaben, die nach dem 1. Januar 2025 angezeigt worden sind, ein Prozent der Wohnungen rollstuhlgerecht ausgestaltet werden, aber nur, wenn das gesamte Bauvorhaben mehr als 100 Wohnungen vorsieht.
    Wir fordern, dass je Bauvorhaben mindestens zwei, ab 50 Wohnungen mindestens 5 Prozent der Wohnungen rollstuhlgerecht errichtet werden.

  3. Wie am 29. November 2025 beim Berliner Behindertenparlament festgestellt wurde, gibt es nach intensiver Recherche kein einziges Beratungsangebot, weder auf Landes- oder Bezirksebene noch bei sozialen Trägern, die bei der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung Unterstützung leisten.
    Wir fordern, dass der künftige Senat zumindest eine zentrale Beratungsstelle installiert.

  4. Wir halten weiterhin an der Forderung vom Berliner Behindertenparlament am 29. November 2025 fest, dass auf der Webseite InBerlinWohnen.de bei den „weitestgehend rollstuhlgerechten“ Wohnungen zwingend sämtliche Türbreiten (Hauseingang, Aufzug, Wohnungseingang, Zimmern, Nebenräume wie Keller) in den jeweiligen Exposees anzugeben sind.

  5. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf und das Berliner Behindertenparlament fordern seit Jahren ein Wohnungskataster, um den aktuellen Stand an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen zu erfassen.
    Wir fordern, dass das in vom Abgeordnetenhauses verabschiedete Mietenkataster um die Abfragen zur Barrierefreiheit erweitert wird.

Bildung

Forderungen kurz & knapp

  • Neu- und Umbauten von Schulen müssen barrierefrei sein

  • Schüler:innen mit Behinderungen mehr unterstützen – z.B. durch Schulassistenz oder bedarfsgerechte Kommunikation wie Gebärdensprache oder Leichte

  • SpracheBestehende Förderzentren und Förderschwerpunkte überprüfen und Schulwahl sicherstellen

  • Nichtbeschulung von fast 3.000 Kindern und Jugendlichen beenden

  • Mehr qualifiziertes Personal für Inklusion durch Erhöhung der Anzahl der Lehrkräfte und Verankerung des Themas im Lehramtsstudium sowie bei Weiterbildungen von Quereinsteiger:innen und Bestandspersonal

Forderungen ausführlich

Das Berliner Behindertenparlament fordert den künftigen Senat auf, die seit Jahren bestehenden Forderungen des Behindertenparlaments verbindlich umzusetzen und die strukturellen Voraussetzungen für ein inklusives und barrierefreies Bildungssystem zu schaffen. Insbesondere:

1. Schaffung eines inklusiven Bildungssystems

Der Senat legt einen verbindlichen 10-Jahres-Plan für den Abbau der Sondersysteme und die Umsetzung eines wohnortnahen inklusiven Schulsystems vor und stellt dafür die notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen sowie qualifiziertes Personal sicher. Der Plan muss konkrete Zwischenziele, überprüfbare Maßnahmen und klare Zuständigkeiten sowie eine verbindliche Personal- und Finanzierungsplanung enthalten. Die Umsetzung ist jährlich unter Beteiligung von Schüler:innen mit Behinderungen, deren Eltern und ihren Interessenvertretungsorganisationen zu überprüfen. Eltern erhalten transparent Auskunft darüber, wer die Förderung ihres Kindes mit welcher Qualifikation sicherstellt und wann diese ausfällt.

2. Umfassende Barrierefreiheit gewährleisten

Der Senat gewährleistet umfassende Barrierefreiheit im gesamten Bildungssystem und stellt sicher, dass neben baulicher und technischer Barrierefreiheit auch barrierefreie Lehr-, Lern- und Prüfungsmaterialien, angemessene Vorkehrungen (gemäß § 5 Landesgleichberechtigungsgesetz), notwendige Assistenz sowie der Zugang zu Prüfungen und damit anerkannten Schulabschlüssen verlässlich gewährleistet sind. Die erforderlichen Angebote werden zentral und dezentral in ausreichender Qualität und Menge bereitgestellt und dürfen nicht von den fachlichen, personellen, qualitativen und sächlichen Ressourcen oder dem Ermessen einzelner Schulen abhängen.

Arbeit

Forderungen kurz & knapp

  • In Behörden behinderte und chronisch kranke Menschen mit Peer-Beratungs-Qualifikation einstellen – zunächst als Pilotprojekt in je drei Jobcentern, Teilhabefachdiensten und Sozialpsychiatrischen Diensten

  • Förderung der Beschäftigten in selbstgegründeten Inklusionsunternehmen durch das Budget für Arbeit

  • Integrationsfachdienste für Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen öffnen

  • Bei Ausschreibungen für neue Integrationsfachdienste Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte und Teilhabebeirat beteiligen

Forderungen ausführlich

Peer-Beratung in Behörden etablieren

Der künftige Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, in den Teilhabefachdiensten, in den Sozialpsychiatrischen Diensten und in den  Jobcentern  Peers einzustellen. Peers sind Menschen, die selbst von einer Beeinträchtigung betroffen sind.  Peer-Beratende müssen über eine Qualifizierung verfügen oder einschlägige Erfahrung in der Beratung von Menschen mit Behinderungen nachweisen. Die Maßnahme soll für die Verstetigung und Verbreitung wissenschaftlich begleitet werden, beispielsweise von einer Berliner Hochschule.

Sollte eine sofortige flächendeckende Umsetzung nicht möglich sein, muss in mindestens drei Bezirken Berlins in den drei genannten Behörden ein Pilotprojekt gestartet werden. Es kann in drei Bezirken Peer-Support im Teilhabefachdienst erprobt werden, in drei anderen Bezirken im Sozialpsychiatrischen Dienst und in drei anderen Bezirken im Jobcenter. Die Größe der Peer-Support-Teams richtet sich nach der Größe der Ämter, wobei immer mindestens drei Peers eingestellt werden, um sie gut in die Prozesse einzubeziehen und ausreichend Daten über Peer-Arbeit zu sammeln, um diese neue Form der Unterstützung zu evaluieren.

Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste stärken

Das Berliner Behindertenparlament fordert den künftigen Berliner Senat auf, die Integrationsfachdienste gezielt für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die eine berufliche Perspektive im allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben zu öffnen und weiterzuentwickeln .

Die Integrationsfachdienste sollen insbesondere:

  • im Übergangsmanagement der Werkstätten bereits im Vorfeld der Bewilligung des Budgets für Arbeit eng zusammenarbeiten, um die Werkstattbeschäftigten besser zu begleiten.

Desweiteren sollen die Integrationsfachdienste

  • Werkstattbeschäftigte unabhängig beraten, coachen und beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten,

  • Werkstattbeschäftigte bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und der Nutzung des Budgets für Arbeit unterstützen,

  • Werkstattbeschäftigte bei der Selbstständigkeit, der Gründung von Kleingewerbe und der Entwicklung inklusiver Unternehmen beraten und begleiten,
    Werkstattbeschäftigte sollen durch den Integrationsfachdienst, aufbauend auf bestehenden Angeboten wie enterability Berlin, über drei Stufen begleitet werden:
    – Kleingewerbe: bis zu 12 Monate zur Erprobung der Geschäftsidee, auch parallel zur Werkstattbeschäftigung
    – Selbständigkeit: bis zu 12 weitere Monate, wenn sich das Kleingewerbe tragfähig entwickelt
    – Inklusives Unternehmen: bis zu 24 weitere Monate, wenn daraus eine entsprechende tragfähige Perspektive entsteht
    Die durchgängige Begleitung durch den Integrationsfachdienst soll sicherstellen, dass erfolgreiche Ansätze über die einzelnen Entwicklungsstufen hinweg weitergeführt werden können.

  • Beschäftigte in selbstgegründeten Inklusionsunternehmen durch das Budget für Arbeit fördern,

  • bei Ausschreibungen für  neue Integrationsfachdienste die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte und den Berliner Teilhabebeirat beteiligen.

Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen

  • 150.000 € Förderung jährlich für das Berliner Behindertenparlament zur Stärkung der ehrenamtlichen Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen

Verbindlichkeit

Diese Vorhaben müssen im Koalitionsvertrag mit Umsetzungsschritten und Zuständigkeiten festgeschrieben werden. Das Berliner Behindertenparlament wird bei der Umsetzung verbindlich beteiligt.

 

Die Forderungen wurden erarbeitet von den Fokusgruppen 2026 des Berliner Behindertenparlaments.

Download

Forderungspapier "Berlin barrierefrei bis 2031" an die Koalition 2026 bis 2031