Fokusgruppe Arbeit und Beschäftigung - Material
Stichworte und Begriffe, gesetzliche Grundlagen und Akteur:innen
Berliner Koalitionsvertrag 2023-2026
Auf den Berliner Koalitionsvertrag hat sich der Fokusgruppen-Antrag 2023 bezogen.
Der gemeinsame Koalitionsvertrag zwischen CDU Berlin und SPD Berlin wurde am 26. April 2023 unterzeichnet.
https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/koalitionsvertrag
Zu Inklusionsfirmen
Landesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen Berlin
https://inklusionsfirmen-berlin.de
Liste mit Inklusionsfirmen in Berlin
("rund 40 Inklusionsunternehmen und mehr als 1.500 Beschäftigte")
https://inklusionsfirmen-berlin.de/unternehmensuebersicht
Was macht ein Unternehmen zu einem Inklusionsunternehmen?
"Unternehmen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um sich Inklusionsunternehmen beziehungsweise Inklusionsbetrieb nennen zu dürfen. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:
Mindestens 30 %, aber maximal 50 % der Mitarbeitenden eines Inklusionsunternehmens haben eine Schwerbehinderung. Dies kann eine seelische, geistige oder körperliche Schwerbehinderung sein oder eine psychische Erkrankung.
Sie sind auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig und bieten allen Mitarbeitenden branchenübliche Löhne.
Sie sind barrierearm und inklusiv ausgerichtet. In Inklusionsunternehmen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung miteinander und nicht nebeneinander."
https://ausbildung.mehrwert-inklusive.de/ueber-inklusionsunternehmen
Beispiele guter Praxis von Inklusionsunternehmen (bundesweit)
[Mit Bildern und einfachen Texten]
https://ausbildung.mehrwert-inklusive.de/gute-praxis
Aufgaben des Integrationsamtes
Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.
Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) umfassen:
Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (die sogenannte „Begleitende Hilfe im Arbeitsleben“)
besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Aus: ABC Fachlexikon. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, 6. Ausgabe 2018
Weitere Publikationen
https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/publikationen
Wetere Informationen auf der Seite des Integrationsamts Berlin zu
Integrationsfachdiensten (IFD)
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
und mehr
https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung
Geschäftsbericht des Inklusionsamtes 2023
Mit interessanten Zahlen, das Inklusionsamt wird im Grunde von den Ausgleichsabgaben finanziert.
Barrierefreie pdf-Datei: direkt herunterladen
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Auf Grundlage des Teilhabestärkungsgesetzes SGB IX nach §185a sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in allen Bundesländern 2022 entstanden. Das Inklusionsamt Berlin beauftragte die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW gGmbH) mit der Durchführung der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber.
Diese berät alle Unternehmen in Berlin zur
Ausbildung
Einstellung und
Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte.
Info-Flyer als pdf-Datei
https://eaa-berlin.de
Veranstaltung vom 13. Juni 2024 mit Präsentation und Aufzeichnung
"Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX – ein Einblick aus Berlin"
mit einer Tabelle zu den besetzten Arbeitsplätzen vs. Ausgleichsabgabe nach Branchen
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/06-13-df-einheitliche-ansprechstelle-fuer-arbeitgeber-berlin
Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung:
5% der Arbeitsplätze sind mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen. Es gibt Erleichterungen für kleinere Betriebe und Dienststellen.
Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber dazu motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Zudem schafft sie einen finanziellen Ausgleich für den daraus resultierenden erhöhten Aufwand. Die Zahlung der Abgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht auf.
Durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wird § 160 Absatz 2 SGB IX um eine 4. Staffel ergänzt.
Die Tabelle auf dieser Webseite zeigt die neuen Beitragssätze, die zum 1. Januar 2024 eingeführt und per 31. März 2025 erstmals fällig werden.
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/ausgleichsabgabe
Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Arbeitgeber, die Aufträge an anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) Aufträge erteilen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallen Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
https://www.bih.de/integrationsaemter
Teilhabe am Arbeitsleben - Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
"Mit der bundesweiten Einführung des „Budgets für Arbeit“ und der Möglichkeit „anderer Leistungsanbieter“ schließt das BTHG Lücken zur individuellen Teilhabe am Arbeitsleben und schafft Alternativen zur WfbM."
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-teilhabe-arbeitsleben
Projekt in Stuttgart: Erfolgsmodell Arbeit Inklusiv - großer Rückhalt
Arbeitgeber möchten Beschäftigung ausweiten
"Die Studie ergab, dass rund 60 Prozent der Vermittlungen in kleinen und mittleren Betrieben bis 250 Arbeitsplätze stattfanden. Ungewöhnlich für Baden-Württemberg, wo knapp 50 Prozent der beruflich Aktiven in größeren Unternehmen arbeiten.
Von den befragten Arbeitgebern wollen 79 Prozent mehr Menschen mit Behinderung beschäftigen. Ein Pluspunkt ist für sie die gute Unterstützung durch die Integrationsfachdienste (IFD). Die IFD vermitteln und unterstützen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten und bleiben verlässliche und kompetente Ansprechpartner der Arbeitgeber. Auch die dauerhafte finanzielle Förderung der Arbeitsplätze ist ein wichtiges Kriterium."
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/ausgabe-02-2024-bw/erfolgsmodell-arbeit-inklusiv-grosser-rueckhalt
Aus dem Lexikon zur beruflichen Teilhabe von REHADAT
[Alle Texte gibt es auch in Leichter Sprache - einfach umschalten oben auf der Seite]
Erläuterungen und Definitionen zu mehr als 450 Begriffen. Von A wie Ausgleichsabgabe bis Z wie Zuschüsse.
https://www.rehadat.de/lexikon
Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Was hat sich geändert mit dem Bundesteilhabegesetz? Auch in Leichter Sprache
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Bundesteilhabegesetz-BTHG
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
"Das BGG gilt in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, also beispielsweise auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Inhaltliche Schwerpunkte des BGG Kernstück des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit."
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Behindertengleichstellungsgesetz-BGG
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln als neue Form von Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die Angebote der EUTB unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Ergaenzende-unabhaengige-Teilhabeberatung-EUTB/
Menschen mit Behinderungen
Die gesetzliche Definition gemäß § 2 SGB IX, weitere Aspekte und Grundlagen
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Menschen-mit-Behinderungen
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK) verabschiedet. Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren.
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-UN-Behindertenrechtskonvention-UN-BRK
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (auch in Leichter Sprache)
Berlin inklusiv - Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 entwickelt die behindertenpolitischen Leitlinien im Land Berlin auf Grundlage der UN-BRK weiter.
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/berliner-massnahmenplan