Fokusgruppe Kultur und Medien - Material
Stichworte und Begriffe, gesetzliche Grundlagen und Akteur:innen
2025
Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur:
Kultur für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen!
Die Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur sind als barrierefreies PDF zum Download in Alltagssprache, in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache abrufbar:
Teilhabeempfehlungen in Alltagssprache
Teilhabeempfehlungen in Leichter Sprache
Teilhabeempfehlungen in Deutscher Gebärdensprache
"Laut Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben wie alle anderen auch. Die Realität in Deutschland sieht jedoch anders aus.
Deshalb stellten Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zusammen mit Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates e.V., und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates e.V., am 2. Dezember 2024 die Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur der Öffentlichkeit vor. Sie wurden entgegengenommen von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Katrin Budde, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages.
Kultur braucht Inklusion – Inklusion braucht Kultur
Im Rahmen eines fruchtbaren, zweijährigen Austausches mit Institutionen aus dem Kultur- und Mediensektor, Expertinnen und Experten der inklusiven Kulturszene sowie Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen wurden Empfehlungen für eine inklusive Kultur erarbeitet. Vier Werkstattgespräche zielten darauf ab herauszufinden, welche Barrieren für die Teilhabe an Kunst, Kultur und Medien – trotz des teils schon intensiven Engagements einzelner Kulturinstitutionen im Bereich Inklusion – weiterhin bestehen und vor allem: wie sie beseitigt werden können.
Die Handlungsempfehlungen skizzieren ganz konkrete Maßnahmen wie den barrierefreien Zugang zu Kultureinrichtungen, aber auch, wie man den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Kultur und Medien für Menschen mit Behinderungen öffnen kann."
Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum Thema Medien und Kultur
Teilhabe durch Barrierefreiheit
Kultur und Medien
Praxishilfen für Kulturbetriebe
Praxishilfen für Medienangebote
Auskünfte in den Bundesländern
Aus dem Lexikon zur beruflichen Teilhabe von REHADAT
[Alle Texte gibt es auch in Leichter Sprache - einfach umschalten oben auf der Seite]
Erläuterungen und Definitionen zu mehr als 450 Begriffen. Von A wie Ausgleichsabgabe bis Z wie Zuschüsse.
https://www.rehadat.de/lexikon
Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Was hat sich geändert mit dem Bundesteilhabegesetz? Auch in Leichter Sprache
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Bundesteilhabegesetz-BTHG
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
"Das BGG gilt in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, also beispielsweise auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Inhaltliche Schwerpunkte des BGG Kernstück des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit."
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Behindertengleichstellungsgesetz-BGG
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln als neue Form von Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die Angebote der EUTB unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Ergaenzende-unabhaengige-Teilhabeberatung-EUTB/
Menschen mit Behinderungen
Die gesetzliche Definition gemäß § 2 SGB IX, weitere Aspekte und Grundlagen
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Menschen-mit-Behinderungen
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK) verabschiedet. Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren.
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-UN-Behindertenrechtskonvention-UN-BRK
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (auch in Leichter Sprache)
Berlin inklusiv - Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 entwickelt die behindertenpolitischen Leitlinien im Land Berlin auf Grundlage der UN-BRK weiter.
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/berliner-massnahmenplan